Zum neuen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2021

Am 17.12.2020 hat der Bundestag das EEG 2021 beschlossen. Das Gesetz bleibt weit hinter den notwendigen Veränderungen zurück, trotzdem eröffnet es mehr Möglichkeiten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Die Befreiung von der EEG-Umlage bei der Eigenversorgung gilt nun für mehr Anlagen. Die Schwelle wurde von 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt Leistung angehoben, auch für Bestandsanlagen und Anlagen, die über 20 Jahre alt sind.
Und: Mieterstrom ist nun auch im Quartier möglich. Mieterstrom wird von der Gewerbesteuer befreit. Dadurch wird das Modell endlich auch für Vermieter attraktiv, da ihnen keine steuerlichen Nachteile drohen.

Das Erreichen der Klimaschutzziele wird nur mit den Anstrengungen auf kommunaler Ebene und den Bürger*innen vor Ort gelingen. Die Kommune als Verwaltungseinrichtung ist allerdings in mehrfacher Hinsicht mit den Aufgaben und Herausforderungen überfordert. Dies gilt insbesondere für Kommunen, die hoch verschuldet sind und deren Handlungsspielräume dadurch sehr eingeschränkt sind. Hier können wir als BürgerEnergieGenossenschaft wichtige Impulse setzen und Aktivitäten auf mehreren Energie-Sektoren entwickeln.

Das Potenzial für Solaranlagen auf Gebäudedächern im Ruhrgebiet ist riesig. Die Daten zum Ausbaugrad liegen zwischen 5% und 10%. Über 90% der potenziellen Solarflächen liegen also noch brach!

Wer mehr wissen will:

https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/beitraege/windenergie/fachbeitrag-eeg-2021-die-wichtigsten-aenderungen/